Laufende Finanzbuchhaltung

 

Die Finanzbuchhaltung umfaßt das Kontieren der überlassenen Belege, die Eingabe der Buchun­gen, die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, sofern notwendig die Erstellung der Zusammenfassenden Meldungen und Übermittlung dieser an die entsprechenden Behörden (Finanzamt / Bundeszentralamt für Steuern).

 

Die folgenden Auswertungen werden nach erfolgter Finanzbuchhaltung - in elektronischer Form - zur Verfügung gestellt:

 

·      Summen- und Saldenlisten,

·      Betriebswirtschaftliche Auswertungen (bei längerem Bestehen auch als Zwei- bzw.

Dreijahresvergleich),

·      Umsatzsteuer-Voranmeldungen,

·      Zusammenfassende Meldungen, sofern erforderlich.

 

Die Erledigung der laufenden Finanzbuchhaltung erfolgt unter Anwendung der Dienstleistung der Datenverarbeitungsorganisation des steuerberatenden Berufes in der Bundesrepublik Deutschland, eingetragene Genossenschaft (DATEV e.G.).

 

Zusatzleistungen Finanzbuchhaltung

 

·      monatliche Erfassung der Abschreibungen,

·      monatliche Erfassung der Privatanteile (z.B. KFZ-Nutzung),

·      Erfassung kalkulatorischer Kosten (z.B. Miete, Unternehmerlohn),

·      Export der Finanzbuchhaltungsdaten in Excel oder Word zur eigenen Gestaltung im Rahmen

betriebsinterner Vorgaben,

·      Erfassungsliste zur eigenständigen Eingabe von Buchungssätzen.