Auf der Grundlage der Finanzbuchhaltung ist am Ende des Geschäftsjahres ein Jahresabschluß zu fertigen.

 

Kapitalgesellschaften

 

Für eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG = Unternehmergesellschaft) umfaßt der Jahresabschluß folgende Aufstellungen:

 

·      Bilanz,

·      Gewinn- und Verlustrechnung,

·      Anhang,

·      Lagebricht,

·      schriftlicher Erläuterungsteil.

 

Personengesellschaften

 

Für eine Personengesellschaft (z.B. GbR) umfaßt der Jahresabschluß folgende Aufstellungen:

 

·      Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG,

·      Kontennachweis zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG,

·      Gewinn- bzw. Verlustverteilung / Kapitalkonten-Entwicklung ,

·      Berechnung der Überentnahmen für Schuldzinsen (sofern notwendig),

·      Anlagenspiegel.

 

Einzelunternehmen

 

Für ein Einzelunternehmen umfaßt der Jahresabschluß folgende Aufstellungen:

 

·      Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG,

·      Kontennachweis zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG,

·      Anlagenspiegel.