Basisberatung
Auf der Grundlage der Finanzbuchhaltung ist am Ende des Geschäftsjahres ein Jahresabschluß zu fertigen.
Kapitalgesellschaften
Für eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG = Unternehmergesellschaft) umfaßt der Jahresabschluß folgende Aufstellungen:
· Bilanz,
· Gewinn- und Verlustrechnung,
· Anhang,
· Lagebricht,
· schriftlicher Erläuterungsteil.
Personengesellschaften
Für eine Personengesellschaft (z.B. GbR) umfaßt der Jahresabschluß folgende Aufstellungen:
· Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG,
· Kontennachweis zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG,
· Gewinn- bzw. Verlustverteilung / Kapitalkonten-Entwicklung ,
· Berechnung der Überentnahmen für Schuldzinsen (sofern notwendig),
· Anlagenspiegel.
Einzelunternehmen
Für ein Einzelunternehmen umfaßt der Jahresabschluß folgende Aufstellungen:
· Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG,
· Kontennachweis zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG,
· Anlagenspiegel.