Laufende Lohnbuchhaltung

 

Die Lohnbuchhaltung umfaßt das Erstellen der monatlichen Gehaltsabrechnungen für die jeweiligen Mitarbeiter, die Erstellung der Lohnsteuer-Anmeldungen und Übermitt­lung dieser an das zuständige Finanzamt, die Fertigung der Beitragsnachweise für die zuständigen Krankenkas­sen zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen­versicherung) sowie die Einreichung der jährlichen Beitragsabrechnung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

 

Die folgenden Auswertungen werden nach erfolgter Lohnbuchhaltung – in elektronischer Form - zur Verfügung gestellt:

 

·      Gehaltsabrechnungen für die einzelnen Mitarbeiter,

·      Lohnsteuer-Anmeldung nebst Lohnjournal ,

·      Beitragsnachweise nebst Krankenkassenlisten,

·      sonstige Listen, die für die Gehaltsunterlagen von Bedeutung sind.

 

Die Erledigung der laufenden Lohnbuchhaltung erfolgt unter Anwendung der Dienstleistung der Datenverarbeitungsorganisation des steuerberatenden Berufes in der Bundesrepublik Deutschland, eingetragene Genossenschaft (DATEV e.G.).

 

Erstmalige Einrichtung Lohnbuchhaltung

 

Die Neugründung oder auch die Vergrößerung eines bestehenden Geschäftsbetriebs führt i.d.R. zu Personaleinstellungen. Im Rahmen dieser, biete ich folgende Beratungsleistungen an:

 

·      Beantragung einer Betriebsnummer,

·      Abklärung der Zuständigkeit und Anmeldung bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft,

·      Klärung des Sozialversicherungsstatus (insb. bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer UG oder

GmbH mit der Dt. RV-Bund),

·      Anmeldung der Beschäftigungs-Aufnahme beim Finanzamt und Veranlassung des Setzens eines

Lohnsteuersignals,

·      sonstige Tätigkeiten, die im Rahmen der Personal-Beschäftigung von Bedeutung sind.