Reisekosten
Änderungen Verpflegungsmehraufwand = Pauschale 2020 in Deutschland
Abwesenheit | Pauschale bis 2019 | Pauschale ab 2020 |
---|---|---|
> 8 und < 24 Stunden | 12 Euro | 14 Euro |
An- und Abreise | 12 Euro | 14 Euro |
24 Stunden (Ganztägig) | 24 Euro | 28 Euro |
Bei Abwesenheiten von weniger als 8 Stunden wird kein Verpflegungsmehraufwand gewährt.
Beispiel: 3-Tägige Dienstreise
Abwesenheit | Tage | Pauschale ab 2020 |
---|---|---|
> 8 und < 24 Stunden | Anreisetag | 14 Euro |
24 Stunden (Ganztägig) | Mitteltag | 28 Euro |
> 8 und < 24 Stunden | Abreisetag | 14 Euro |
Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsreisen ab 01.01.2023
Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsreisen ab 01.01.2022
Pandemiebedingt keine Neufestsetzung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen für Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder vom BMF (Bundesministerium für Finanzen) im Jahr 2022. Es gelten weiterhin die Verpflegungsmehraufwendungen aus dem Jahr 2021.
Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsreisen ab 01.01.2021
Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsreisen ab 01.01.2020