Bayern fordert das Ende der Doppelver­beitragung bei Betriebs­renten

Bayern setzt sich dafür ein, Betriebsrentner zu entlasten und die sog. Doppelverbeitragung abzuschaffen. Über eine Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, zu prüfen, wie die bisherige Praxis der Beitragserhebung in der Krankenversicherung beendet werden kann. Der Antrag wurde am 15.02.2019 im Bundesrat vorgestellt. Als Nächstes beraten ihn die Ausschüsse.

Zu überlegen ist nach Ansicht Bayerns insbesondere, ob die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase halbiert werden können und die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag möglich ist. Außerdem solle die Bundesregierung prüfen, wie die gesetzlichen Krankenkassen die Mindereinnahmen beim Wegfall der Doppelverbeitragung kompensieren können. Denkbar sei, dass der Ausgleich über eine Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds erfolgt.

Angesichts der aktuell besseren Finanzlage gesetzlicher Krankenkassen und der demografischen Entwicklung sollte es Ziel des Gesetzgebers sein, Bürgerinnen und Bürger bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen und nicht übermäßig zu belasten.

Die Doppelverbeitragung geht auf eine Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zurück. Zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen wurde damals beschlossen, Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Rentenalter mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten. Das GKV-Modernisierungsgesetz galt ohne Übergangsfrist und wurde rückwirkend für bestehende Verträge eingeführt. Hierdurch entstand die sog. Doppelverbeitragung.

(Auszug aus einer Mitteilung des Bundesrates)

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