Einkommensteuererklärung für 2015 - Letzter Abgabetag: Dienstag, 31.05.2016Der Mai ist gekommen und mit ihm der Abgabetermin für die Steuererklärung des Jahres 2015. Wer abgeben muss, hat bis zum 31.05.2016 Zeit. Auf Antrag ist eine Fristverlängerung möglich. So können Verspätungszuschläge vermieden werden. Arbeitnehmer sind in der Regel dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
Wenn ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater die Steuererklärung anfertigt, verlängert sich die Abgabefrist für 2015 auf den 02.01.2017. Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, können sie bis Ende Dezember 2019 freiwillig einreichen. Sowohl bei freiwilliger Abgabe als auch bei Verpflichtung hierzu können Arbeitnehmer, die keine weiteren Einkünfte haben, sehr häufig mit einer Erstattung rechnen. Bei freiwilliger Abgabe gibt es in mehr als 95 % aller Fälle Geld vom Finanzamt zurück, bei Abgabepflicht immerhin noch bei rund 75 %. (Auszug aus einer Pressemitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e. V.) |