Ein großer Erfolg für Steuer­zahler!
Steuer­erklärung darf künftig später beim Finanzamt sein

Mehr Zeit für die Steuererklärung! Dafür hatte sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) eingesetzt - mit Erfolg. Denn wenn am morgigen Donnerstag der Bundestag zustimmt, können Steuerzahler ihre Steuererklärung in den kommenden Jahren bis zum 31. Juli abgeben und nicht mehr bis spätestens 31. Mai des Folgejahres. "Das ist für uns ein großer Erfolg, weil viele Steuerzahler für diesen Zeitraum künftig keine Fristverlängerung mehr beim Finanzamt beantragen müssen, um ihre Erklärung später abgeben zu können", kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Sie waren bisher auf solche Anträge angewiesen, weil zum Beispiel erforderliche Unterlagen von Fonds oder Vermietern fehlten.

Zum Hintergrund

Die Bundesregierung hatte im Dezember 2015 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, das Besteuerungsverfahren an die modernen Kommunikationsmittel anzupassen, IT-Abläufe im Finanzamt zu optimieren und den Bürgern mehr Service zu bieten. So soll es künftig möglich sein, die Steuererklärung ohne Belege zu übersenden oder den Steuerbescheid elektronisch abzurufen. Für Arbeitnehmer und Rentner wird es weiterhin möglich bleiben, die Steuererklärung in Papierform abzugeben.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)

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