Hessen verlängert Steuererklärungsfristen bis zum 28.02.2018Das in Hessen seit einigen Jahren bestehende Pilotprojekt zur weitergehenden Verlängerung der Steuererklärungsfristen wird fortgesetzt. Für das Kalenderjahr 2016 werden die Steuererklärungsfristen zur Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG in Beraterfällen bis zum 28.02.2018 verlängert. Bei Steuererklärungen für Steuerpflichtige , die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, tritt an die Stelle des 28.02.2018 der 31.07.2018. (Auszug aus dem Erlass des FinMin Hessen - S 0320 A - 004 - II 11 vom 02.01.2017) |