Homeoffice: Telefon- und Internet­kosten geltend machen

Wer im Homeoffice Dienstgespräche über seinen privaten Telefonanschluss führt oder die eigene Internetleitung nutzt, um mit Kunden und Kollegen E-Mails auszutauschen, kann die Telefon- und Internetkosten sowie eventuelle Grundgebühren bei der Steuer absetzen.

Pauschal können 20 % der Kosten, maximal 20 Euro pro Monat, als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Für die Corona-Krise tragen Sie die Ausgaben dann in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020, die also im nächsten Jahr gemacht wird, ein.

Steuerzahler, die einen Einzelverbindungsnachweis von ihrem Telefonanbieter bekommen oder selbst entsprechende Aufzeichnungen führen, können auch höhere Kosten absetzen. Dazu muss dann jeweils gesondert aufgezeigt werden, zu welchem Anteil die Verbindung beruflich und zu welchem Anteil privat genutzt wurde.

Es wird empfohlen, die Telefon- und Internetrechnungen für die Monate, in denen Sie im Homeoffice tätig waren, unbedingt aufzuheben und diese zu den Unterlagen für die Steuererklärung 2020 zu legen. So wird im nächsten Jahr, wenn die Erklärung gemacht wird, nichts vergessen.

Manche Arbeitgeber erstatten ihren Mitarbeitern die Kosten für Telefon und Internet auch direkt. Rechnerisch gelten dieselben Regeln wie bei der Abrechnung über die Einkommensteuererklärung. Bis zu diesen Beträgen bleibt die Arbeitgebererstattung dann steuerfrei. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten, dürfen sie aber nicht mehr in der Einkommensteuererklärung abgerechnet werden.

(Auszug aus einer Information des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)

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