Home­office soll neu mit bis zu 600 Euro im Jahr steuer­lich gefördert werden

Noch nie haben in Deutschland so viele Menschen von zu Hause gearbeitet, wie in den vergangenen Monaten. Homeoffice bringt in aller Regel viele Vorteile mit sich, wie beispielsweise ersparte Fahrtkosten und -zeit. Jedoch bekommen die privaten Wohnkosten hierdurch einen beruflichen Touch. Die Kosten können nach den aktuellen steuerlichen Regelungen unter Umständen nicht abgezogen werden, z. B., weil das heimische Arbeitszimmer gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt. Deshalb - so ein Vorschlag des hessischen Finanzministeriums - sollten die steuerlichen Vorteile für die Arbeit im Homeoffice unbürokratisch ausgeweitet werden. Wer im Homeoffice arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten abziehen können.

Um die Pauschale zu erhalten, muss nach den Plänen des hessischen Finanzministers der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht dafür keinen Unterschied. Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht, so das Ministerium.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen)

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