Verlustab­zugsverbot durch sog. schädlichen Beteiligungs­erwerb bei Kapitalge­sellschaften verfassungs­widrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung des § 8c KStG rückwirkend zum 01.01.2008 für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.12.2018 eine Neuregelung zu treffen. Sollte eine Neuregelung bis zu diesem Zeitpunkt nicht getroffen sein, wird die Vorschrift rückwirkend ab Inkrafttreten nichtig.

(Siehe BVerfG-Beschluss vom 29.03.2017 2 BvL 6/11)

Das Urteil im Volltext

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