Sonderab­schreibung für den Bau neuer Miet­wohnungen be­schlossen

Der Bundestag hat am 29. November 2018 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition angenommen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Wohnraumoffensive zur Schaffung von 1,5 Mio. Wohnungen mit einer Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen zu verstärken. Dazu wird eine bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung in Höhe von 5 % pro Jahr eingeführt. Die Sonderabschreibung wird zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung gewährt. Die Kosten werden von der Regierung für das Jahr 2020 mit 5 Mio. Euro, für das Jahr 2021 mit 95 Mio. Euro und für 2022 mit 310 Mio. Euro angegeben.

Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen, um den Bau bezahlbarer Mietwohnungen anzuregen. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen.

Ziel der Maßnahme sei, möglichst zeitnah private Investoren zum Neubau von Mietwohnungen anzuregen, wird in der Begründung des Gesetzentwurfs erläutert. Die Sonderabschreibung könne im freifinanzierten Wohnungsmarkt Anreize setzen, um die Bautätigkeit anzuregen.

Gefördert würden mit der Sonderabschreibung aber auch Maßnahmen zur Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden.

(Auszug aus einer Information des Deutschen Bundestags)

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