Gesetz­licher Mindest­lohn steigt ab 2019 auf 9,19 Euro

Derzeit schreibt der Gesetzgeber einen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde vor, der seit dem 01.01.2018 in ausnahmslos allen Branchen gilt.

Die sog. Mindestlohnkommission erarbeitet alle zwei Jahre einen Vorschlag, um wie viel Prozent der gesetzliche Mindestlohn steigen soll. Danach kann zum 01.01.2019 der gesetzliche Mindestlohn um knapp vier Prozent, von 8,84 Euro auf 9,19 Euro, ansteigen.

Bei ihrer einvernehmlichen Entscheidung hat sich die Mindestlohnkommission an der Entwicklung der Tariflöhne von 2016 bis einschließlich des ersten Halbjahres 2018 orientiert.

Der Bundesarbeitsminister wird dem Bundeskabinett einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorlegen, damit die Erhöhung verbindlich wird.

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