Gesetz­licher Mindest­lohn steigt ab 2022 auf 9,82 Euro

Derzeit schreibt der Gesetzgeber einen Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde vor, der seit dem 01.07.2021 in ausnahmslos allen Branchen gilt.

Die sog. Mindestlohnkommission hatte am 30.06.2020 einstimmig die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgeschlagen.

Dadurch steigt der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2022 auf 9,82 Euro und in einem zweiten Schritt ab dem 01.07.2022 auf 10,45 Euro.

Die Entscheidung der Mindestlohnkommission war Ergebnis einer Gesamtabwägung. Zu prüfen war, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission hat sich hierfür an der Tarifentwicklung orientiert, gleichzeitig aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie berücksichtigt.

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