Neue Muster­klage gegen Doppelbe­steuerung bei Renten

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt die Klage eines Ruheständlers gegen die Zweifachbesteuerung von Renten. Von dieser Musterklage profitieren auch andere Senioren, die nun nicht selbst klagen müssen. Die Besteuerung der Altersrente muss dringend nachgebessert werden. Denn schon heute gibt es erste Fälle, bei denen Senioren doppelt belastet werden, wie der aktuelle Musterfall zeigt. Deutlich stärker werden aber künftige Rentnerjahrgänge betroffen sein. Diese können heute nur einen Teil ihrer Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen, müssen die Rente später aber voll versteuern.

Die Musterklage - Der Fall

Eine Doppelbesteuerung liegt vor, wenn Beiträge in eine Altersvorsorge aus bereits versteuerten Einkommen eingezahlt werden und bei der Auszahlung die Rente erneut besteuert wird. Eine solche Konstellation liegt in dem vom Bund der Steuerzahler unterstützen Musterfall vor. Der Kläger war zunächst angestellt, dann selbstständig tätig. Neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einem Versorgungswerk hatte er mehrere private Rentenversicherungen abgeschlossen. Das Finanzgericht Kassel hatte in seinem Fall bereits eine Doppelbesteuerung festgestellt, diese aber als geringfügig angesehen. Nun liegt der Sachverhalt dem Bundesfinanzhof vor. Das Bundesfinanzministerium ist dem Verfahren beigetreten, was die besondere Relevanz der Streitfrage unterstreicht. Das Gericht wird in dem Fall nun voraussichtlich klären müssen, wie eine Zweifachbesteuerung berechnet wird. Dies ist derzeit sehr umstritten. Zudem geht es auch um den Ertragsanteil bei privaten Renten (Az. des anhängigen Verfahrens: X R 20/19).

Zum Hintergrund - Das Problem Doppelbesteuerung

Seit dem Jahr 2005 unterliegen Renten einer stärkeren Besteuerung. Dies allein führt jedoch noch nicht zu einer Doppelbesteuerung. Nur wenn Beiträge in die Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und in der Auszahlungsphase erneut besteuert werden, liegt eine Zweifachbesteuerung vor. Das muss jeweils im Einzelfall ermittelt werden. Vermuten Steuerzahler in ihrem Fall eine Zweifachbesteuerung, kann gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Zur Begründung sollte auf das laufende Verfahren beim Bundesfinanzhof verwiesen werden. So bleibt der eigene Steuerbescheid bis zu einer Entscheidung des Gerichts offen, ohne selbst klagen zu müssen. Nach einem Urteil kann der Steuerbescheid gegebenenfalls noch zu Gunsten des Steuerzahlers geändert werden.

(Auszug aus einer Information des Bundes der Steuerzahler e.V. Deutschland)

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