Einigung über die Erhöhung der Pendler­pauschale

Über das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht ist Einigung erzielt worden. Danach wird die Entfernungspauschale wie folgt erhöht:

Für die Jahre 2021 bis 2023 auf 0,35 Euro,

für die Jahre 2024 bis 2026 auf 0,38 Euro jeweils ab dem 21. Kilometer.

(Bundesrats-Drucksache 19/16060)

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