Berechnung der 44 Euro-Grenze bei SachbezügenDer BFH hat mit Urteil vom 06.06.2018 VI R 32/16 entschieden, dass Vorteile, die daraus entstehen, dass der Arbeitgeber Ware in die Wohnung des Arbeitnehmers liefert, in die Berechnung der Freigrenze von 44 Euro (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) einzubeziehen sind. |