Steuerbe­günstigte Zuschüsse für Mahlzeiten auch für Arbeit­nehmer im Home-Office

Die Finanzverwaltung hat die Regelungen zur Versteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zur Verbilligung von Mahlzeiten für Arbeitnehmer aktualisiert. Danach kommt u. a. der aktuelle amtliche Sachbezugswert für eine arbeitstägliche Mahlzeit in Höhe von 3,30 Euro auch dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in einem Home-Office ausübt.

Entsprechendes gilt für Teilzeitbeschäftigte, die nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten.

(Siehe BMF-Schreiben vom 18.01.2019 - IV C 5 - S 2334/08/10006-01)

Das BMF-Schreiben im Volltext

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