Sachbezugswerte ab 2019Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2018 I S. 1842) gegenüber 2018 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2019 insgesamt 251 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 3,30 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,77 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert. Das BMF-Schreiben finden Sie hier |