Arbeitslosenversicherungsbeitrag sinkt um 0,5 Prozentpunkte

Die Zahl der Arbeitslosen ist im August im Vergleich zum Vorjahr um 194.000 auf 2,35 Millionen gesunken, das ist ein gute Nachricht und Zeichen dafür, dass der Arbeitsmarkt weiterhin robust ist. Erfreulich sind auch die Zahlen bei Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die beide kräftig angestiegen sind.

Angesichts dieser guten Stimmung am Arbeitsmarkt ist es möglich, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 % zu senken. Mit dieser Senkung wird sichergestellt, dass der Bundesagentur für Arbeit genügend finanzielle Mittel für Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zur Verfügung stehen. Denn die deutsche Wirtschaft expandiert weiter und braucht dafür gute Arbeitskräfte.

Im gleichen Zuge wird der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung ausgeweitet. Kurzfristig Beschäftigte sollen künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie binnen 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Bisher musste die Mindestversicherungszeit binnen 24 Monaten erfüllt werden.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)

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