Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2019Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2019 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung turnusgemäß angepasst. Die Werte werden - wie jedes Jahr - auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2019 im Überblick:
*In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. (Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) |