Referentenentwurf zu den Sozialversicherungsrechengrößen 2020Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößenverordnung für 2020 vorgelegt. Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2020 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2019) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt. Die wichtigsten voraussichtlichen Rechengrößen für das Jahr 2020 im Überblick:
*In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundeskabinetts und des Bundesrats. (Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) |