Steuerzinsen: Aussetzung der Vollziehung von ZinsfestsetzungenAufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BFH zur Verfassungswidrigkeit von Steuernachzahlungszinsen ordnet die Finanzverwaltung die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung für Verzinsungszeiträume ab dem 01.04.2012 an. Betroffen sind Zinsfestsetzungen, in denen der Zinssatz in Höhe von 0,5 % monatlich bzw. 6 % jährlich zugrunde gelegt und gegen die Einspruch eingelegt wurde (siehe BMF-Schreiben vom 14.12.2018 - IV A 3 - S 0465/18/10005-01). |