Erhöhte Zeitgrenzen für kurz­fristige Beschäf­tigung bleiben gültig

Entgegen der ursprünglichen Regelung soll nach einem Qualifizierungschancengesetz die befristete Erhöhung der Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung auf längstens 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage über 2018 hinaus unbefristet gültig bleiben.

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

(Bundesrats-Drucksache 467/18 vom 20.09.2018)

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